Artikel: Nutzung der Rückraumüberwachung beim Einsatz von Zweiwegebaggern
Die DB InfraGO AG informiert im beigefügten Schreiben über die Rahmenbedingungen zur Nutzung der Rückraumüberwachung zur Fahrwegbeobachtung bei Rückwärtsbewegungen von eingegleisten Zweiwegebaggern unter Einhaltung einer Höchstgeschwindigkeit von 5 km/h.
Die einführend beschriebenen Vorgaben werden derzeit in der RRil 132.0118A06 in den Abschnitten 3 und 10 des Abschnitts 05 gegeben. Zwischenzeitlich wurde die DB InfraGO AG darauf aufmerksam gemacht, dass diese seit vielen Jahren geltenden Vorgaben für die Nutzung der Rückraumüberwachung nicht eindeutig genug formuliert sind. Daher wurden die Regelungen in Absprache mit dem Eisenbahnbundesamt (EBA) eindeutiger formuliert.
Die Regelwerke werden bis zum 01.01.2025 angepasst. Regelungen zur Rückraumüberwachung werden aus der RRil 132.0118 herausgenommen. Die technischen Anforderungen an die Rückraumüberwachung werden in eine Weisung zur Ril 931 übernommen.Das entsprechende Schreiben ist im Downloadbereich auf der rechten Seite zu finden. Die DB InfraGO AG informiert ihre Kund:innen damit über die eindeutiger gefassten Regelungen, die unabhängig der Anpassung des Regelwerks ab sofort einzuhalten sind.