Aktualisierung der TÜLS-Nutzungsbedingungen für den HLK Hamburg – Berlin (Stellungnahmeverfahren INB 2026)

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05. September 2024, 14:02 Uhr

Artikel: Aktualisierung der TÜLS-Nutzungsbedingungen für den HLK Hamburg – Berlin (Stellungnahmeverfahren INB 2026)

Die beabsichtigte Änderung in der Anlage 4.6.2 der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2026 beinhaltet die Korrektur eines Übertragungsfehlers bei den Angaben in den TÜLS-Nutzungsbedingungen für den Abschnitt Biederitz – Magdeburg Brücke.

Die Vorgaben hinsichtlich der zulässigen Kapazitäten sollen während des gesamten Zeitraums des o.g. Hochleistungskorridors (HLK) in den Jahren 2025 und 2026 auf den temporär überlasteten Schienenwegen (TÜLS) identisch sein. Irrtümlich wurde jedoch in den TÜLS-Nutzungsbedingungen in Abschnitt 2.1 für die Strecke 6110 Biederitz – Magdeburg Brücke für Netzfahrplanperiode 2026 eine fehlerhafte Angabe zur maximalen Anzahl an Kapazitäten je Verkehrsart aufgenommen, welche nicht den Inhalten der bereits in Kraft gesetzten Nutzungsbedingungen für Netzfahrplanperiode 2025 entspricht. Zur Klarstellung hat die DB InfraGO AG die beabsichtigten Änderungen in einer korrigierten Unterlage im laufenden Verfahren aktualisiert. Beabsichtigte Änderungen in den Nutzungsbedingungen für die TÜLS des HLK Hamburg – Berlin sind von der Korrektur nicht betroffen.  

Stellungnahmen erfolgen weiterhin ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:  

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com  

Über den nebenstehenden Link sind das aktuelle Stellungnahmeverfahren mit der genannten Aktualisierung der INB 2026 erreichbar.