Abfrage der Besetzungszeiten für Rangierstellwerke: Änderungswünsche werden bis zum 07.11.2024 entgegengenommen

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24. Oktober 2024, 15:03 Uhr
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und sonstige Zugangsberechtigte haben bis zum 07.11.2024 die Möglichkeit, der DB InfraGO AG ihre Anmerkungen zu den Besetzungszeiten von Rangierstellwerken zukommen zu lassen.

Die Ziffer 7.3.1.2.5 der Infrastrukturnutzungsbedingungen der DB InfraGO AG (INB) 2025 sieht unter anderem vor, dass zu den Besetzungszeiten von Stellwerken, die ausschließlich für Rangierbewegungen erforderlich sind, Bedarfsabfragen bei den Zugangsberechtigten (ZB) erfolgen.

Hierfür hat die DB InfraGO AG für alle Regionen eine Liste mit den spezifischen Besetzungszeiten dieser sogenannten Rangierstellwerke erstellt. Diese Liste steht den ZB nebenstehend als Download zur Verfügung.

Ist ein Stellwerk nicht in der Liste der Rangierstellwerke zu finden, kann hierfür folgende Abgrenzung ursächlich sein:

  • Nur Stellwerke mit reinen Rangiertätigkeiten werden von der DB InfraGO AG als „Rangierstellwerke" bezeichnet und in der o. g. Liste geführt.
  • Stellwerke, die auch der Durchführung von Zugfahrten dienen, fallen dagegen unter Ziffer 5.2.6.3 der INB 2025 und werden entsprechend nicht als Rangierstellwerke bezeichnet.

Die DB InfraGO AG bittet ihre ZB, die Liste zu prüfen und die Änderungswünsche bezüglich der Besetzungszeiten bis zum 07.11.2024 an folgende Mailadresse zu senden:

Streckenoeffnungszeiten@deutschebahn.com

Die ab dem 15.12.2024 gültige und finale Liste der Besetzungszeiten für Rangierstellwerke wird am 15.11.2024 für den Netzfahrplan 2025 auf der DB InfraGO AG Webseite veröffentlicht. Die jeweiligen Öffnungszeiten können dann dem Infrastrukturregister (ISR) als Sachdaten entnommen werden. Das ISR und allgemeine Informationen zum ISR sind unter dem nebenstehenden Link zu finden.