Artikel: Einschränkungen im Bf Zossen (Strecke 6135) im Fahrplanjahr 2025 bis 2027
Die im Fahrplanjahr 2026 weiterhin bestehende ganzjährige Eingleisigkeit im Bahnhof Zossen wird für die Ausregelung im Rahmen der Netzfahrplanerstellung berücksichtigt.
Aufgrund von naturschutzrechtlichen Belangen im Teilprojekt „Bahnübergangsersatzmaßnahme Th.-Müntzer-Str./ L791“ verzögert sich der für November 2024 vorgesehene Planfeststellungsbeschluss vom Eisenbahn-Bundesamt. Damit kann das neue Elektronische Stellwerk (ESTW) nicht in Betrieb gehen, das Auswirkungen auf den Umbau des Bahnhofs Zossen (Strecke 6135) hat.
Aufgrund der nicht umzusetzenden Inbetriebnahme ist es nicht möglich, den neu errichteten Mittelbahnsteig anzuschließen. Der Zugverkehr bleibt daher weiterhin eingleisig.
Zur Vorbereitung der Teil-Inbetriebnahme sind zwingend erforderliche Maßnahmen an der Oberleitungsanlage und der Stellwerkstechnik umzusetzen. Dafür ist eine zusätzliche dreiwöchige Totalsperrung vom 31.07.2025 bis 18.08.2025 erforderlich.
Die Weiterführung der Baumaßnahme nach der Teil-Inbetriebnahme im eingleisigen Zustand wird sowohl in den Netzfahrplan 2026, als auch vorsorglich in den Netzfahrplan 2027 eingearbeitet. Im Netzfahrplan 2026 sieht die DB InfraGO AG einen Verkehrsartenmix und für den Netzfahrplan 2027 einen Dienstleistungsartenmix vor. Die jeweiligen Stellungnahmen werden wie folgt durchgeführt:
V-Mix-Vorschlag für Netzfahrplan 2026:
- Start Stellungnahme: 20.12.2024
- Ende Stellungnahme: 10.01.2025
- Die Veröffentlichung V-Mix-Vorschlag erfolgt über die Anwendung PlaTo im NetzCockpit in der Rubrik „Fahrplanjahr: 2026, Kategorie: Planungsparameter“.
Dienstleistungsartenmix-Vorschlag für Netzfahrplan 2027:
- Start Stellungnahme: 20.12.2024
- Ende Stellungnahme: 10.01.2025
- Die Veröffentlichung Dienstleistungsartenmix-Vorschlag erfolgt über die Anwendung PlaTo im NetzCockpit in der Rubrik „Fahrplanjahr: 2027, Kategorie: Planungsparameter“.
Im Rahmen der Fahrlagenberatung für das Fahrplanjahr 2026 wird die DB InfraGO AG die Konzepte gemeinsam mit den betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen besprechen.