Artikel: Richtlinienfamilie 408: Geänderte Regeln zu außergewöhnlichen Fahrzeugen
Mit der Neuherausgabe treten geänderte Regeln für außergewöhnliche Fahrzeuge in Kraft. Die neuen Regeln beinhalten geänderte Formulierungen für Doppelstockfahrzeuge und neue Ergänzungen zur Zuggattungsbezeichnung in den Richtlinien 408.2435, 408.2701, 408.4812, 408.4813 und 408.3435.
Aufgrund der Änderungen in der Richtlinienfamilie 408 müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln zum 14.12.2025 sicherstellen, dass ihre Triebfahrzeugführer:innen sowie die Mitarbeiter:innen in der Planung und Disposition von Triebfahrzeugen in geeigneter Art und Weise darüber informiert werden, welche Doppelstockfahrzeuge des Personenverkehrs mit dem Lichtraumprofil DE 2 bzw. DE 3 zugelassen sind und deshalb im Rahmen der Trassenanmeldung bzw. in den Kopfangaben des Fahrplans den Zusatz „-D“ bzw. „-E“ als Ergänzung zur Zuggattungsbezeichnung benötigen.
Außerdem müssen die o.g. Funktionsgruppen darüber informiert werden, welche Fahrzeuge bauartbedingt Restriktionen beim Befahren von Brücken unterliegen.