Artikel: Richtlinienfamilie 408: Geänderte Regeln zu außergewöhnlichen Fahrzeugen
Aufgrund der Änderungen in der Richtlinienfamilie 408 müssen Eisenbahnverkehrsunternehmen bis zum Inkrafttreten der neuen Regeln zum 14.12.2025 sicherstellen, dass ihre Triebfahrzeugführer:innen sowie die Mitarbeiter:innen in der Planung und Disposition von Triebfahrzeugen in geeigneter Art und Weise darüber informiert werden, welche Doppelstockfahrzeuge des Personenverkehrs mit dem Lichtraumprofil DE 2 bzw. DE 3 zugelassen sind und deshalb im Rahmen der Trassenanmeldung bzw. in den Kopfangaben des Fahrplans den Zusatz „-D“ bzw. „-E“ als Ergänzung zur Zuggattungsbezeichnung benötigen. Außerdem müssen die o.g. Funktionsgruppen darüber informiert werden, welche Fahrzeuge bauartbedingt Restriktionen beim Befahren von Brücken unterliegen.