„Common Safety Indicators“ nutzen für den Sicherheitsbericht gemäß § 23 ESiV

Zum Inhalt springen

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung beim StationsAnzeiger

13. Februar 2025, 14:45 Uhr

Artikel: „Common Safety Indicators“ nutzen für den Sicherheitsbericht gemäß § 23 ESiV

Mit dem Produkt „Common Safety Indicators“ (CSI) haben Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die Möglichkeit, passende Auswertungen für den jährlichen Sicherheitsbericht gem. § 23 Eisenbahnsicherheitsverordnung (ESiV) zu erhalten.

Jährlich zum 31.05. müssen gemäß § 23 ESiV Eisenbahnen des öffentlichen Eisenbahnsystems im übergeordneten Netz der Sicherheitsbehörde einen Sicherheitsbericht vorlegen. Dieser umfasst eine Auswertung darüber, wie viele Zugkilometer unter Zugbeeinflussung gefahren wurden.

Mit dem Produkt „Common Safety Indicators“ (CSI) unterstützt die DB InfraGO AG EIU und EVU bei der Erstellung des jährlichen Sicherheitsberichtes. EVU und EIU erhalten die benötigten Infrastrukturdaten und die Kilometerleistung der Züge auf den definierten Strecken in einer Auswertung, die aufführt, wie viele Zugkilometer unter Zugbeeinflussung gefahren wurden.

Weitergehende Informationen darüber, welche Daten abgegeben werden müssen, sind in einem Leitfaden für die Erstellung von Sicherheitsberichten auf den Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) erhältlich. In "Anhang 2 Sicherheitsindikatoren" des Leitfadens werden die strecken- und zuglaufbezogenen Daten aufgeführt, aus denen die Kennzahlen gebildet werden.

Das Produkt CSI kann im Informationsportal Infrastrukturdaten bestellt werden. Nach Absenden der Bestellung wird ein individuelles Angebot erstellt. Die Preise sind in den Produktinformationen zum Produkt CSI unter Entgelt zu finden.