Änderung der Sperrzeiten und durchzuführenden Arbeiten zur Regionaltangente West im Bahnhof Frankfurt-Höchst im Fahrplanjahr 2026

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05. Juni 2025, 15:05 Uhr

Artikel: Änderung der Sperrzeiten und durchzuführenden Arbeiten zur Regionaltangente West im Bahnhof Frankfurt-Höchst im Fahrplanjahr 2026

Aufgrund von Verschiebungen im Bauablauf, fehlender Bauauftragnehmer und umfangreicher Zugbetroffenheit im Fahrplanjahr 2025 muss die Einordnung der Querfeldauflösung im Bahnhof Frankfurt-Höchst in den Zeitraum 14.12.2025 bis 26.01.2026 erfolgen.

Für die Regionaltangente West (Planfeststellungsabschnitt Mitte) sind Tunnelquerungen im Bahnhof Frankfurt-Höchst geplant. Für die Umsetzung der Tunnelquerungen ist im Bahnhof Frankfurt-Höchst zuvor eine Auflösung der Oberleitungsquerfelder erforderlich. Die Arbeiten waren bereits im Q1 2024 eingeplant, konnten dort jedoch nicht vollständig umgesetzt werden. Aufgrund von anschließenden Verschiebungen in der Projektplanung und fehlender Sperrzeiten im Fahrplanjahr 2025 muss die Querfeldauflösung auf das Fahrplanjahr 2026 verschoben werden.

Die zwingende Inbetriebnahme für die Regionaltangente im Fahrplanjahr 2028 lässt keine fristgerechte Neuanmeldung und Verschiebung in Folgejahre zu.

Die Querfeldauflösung ist nun für den Zeitraum 14.12.2025 bis 26.01.2026 geplant. In diesem Zeitraum sind bereits Sperrzeiten für andere Maßnahmen im Bahnhof Frankfurt-Höchst eingeplant sowie fristgerecht konsultiert und abgestimmt. Diese Sperrzeiten werden neu für die Querfeldauflösung genutzt.

Bei der Änderung der bestehenden Sperrzeiten kommt es zu geringfügigen Anpassungen mit zusätzlichen baubetroffenen Zügen. Die bisherigen und geänderten Sperrzeiten und Sperrabschnitte sind anhängend aufgeführt. 

Durch die Änderungen ergeben sich im Zeitraum 14.12.2025 bis 26.01.2026 ca. 160h Mehrsperrzeit und daraus ca. 332 zusätzliche baubetroffene Züge, die maßgeblich im Schienenpersonennahverkehr entstehen. Im Schienenpersonenfernverkehr sind nur Leerfahrten und im Schienengüterverkehr nur einzelne Züge betroffen.

Zusätzlich zu dieser Kund:inneninformation wird ein Zustimmungsverfahren gemäß Richtlinie 402.0305 Abschnitt 10 Abs. 1 (Anstrich 5) durchgeführt. 

Sperrzeitübersicht alt/neu: