Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2025 und 2026 (02.10.2025-03.11.2025)

Zum Inhalt springen
Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2025 und 2026

Wie mit der Kundeninformation vom 02.10.2025 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2025 und 2026 unterjährig zu ändern.

Die Änderungen umfassen:

Zurückhalten von Zügen

Mit den Ziffer 1, 2 und 3 des Beschlusses BK10-23-0076_Z vom 09.07.2025 wurde die DB InfraGO verpflichtet, ihre Nutzungsbedingungen bezüglich des Zurückhaltens von nicht mit Personen besetzen Zügen unter bestimmten Maßgaben anzupassen. Die Bundesnetzagentur muss über die beabsichtigten Anpassungen bis zum 10.11.2025 unterrichtet werden.  Zur Umsetzung dieses Beschlusses beabsichtigten wir die INB (Ziffer 6.3.3.2) und das betrieblich-technische Regelwerk (Ril 420.0209) entsprechend anzupassen. Die einzelnen Änderungen können Sie der entsprechenden Synopse entnehmen.

Richtlinie 402.0202

Wir gestalten die Darstellung zum Anmelden von Traktionsartwechseln übersichtlicher. Ebenfalls passen wir das Vorgehen zur Anmeldung von Traktionsartwechseln bei Strecken mit Oberleitungsende auf der freien Strecke an. In der derzeitigen Form kann es in den oben genannten Fällen zu nicht plausiblen Trassenanmeldungen führen. Daher ändern wir die Passage in Abschnitt 2 (14) in der Richtlinie 402.0202 entsprechend.

Die aktuell gültigen INB 2026 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.

Zugangsberechtigte haben bis zum 03.11.2025 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2025 und 2026 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse: 

Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.

Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt:

www.dbinfrago.com/inb