Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2025 und 2026 (14.08.2025-15.09.2025)
Wie mit der Kundeninformation vom 14.08.2025 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2025 und 2026 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Richtlinie 302 „Grenzüberschreitende Bahnstrecken“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Dänemark
- 302.1202Z01 „Abzw Friedensweg – Padborg“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Polen
- 302.2000V01 "Zweisprachiger Vordruck Befehle 1-9"
- 302.2000V01 "Zweisprachiger Vordruck Befehle 21-95"
- 302.2000V03 "Zweisprachiger Vordruck Wortlautbeiblatt"
- 302.2201Z01 „Löcknitz – Szczecin Glowny“
- 302.2202Z01 „Tantow – Szczecin Glowny“
- 302.2203Z01 „Küstrin-Kietz – Kostrzyn“
- 302.2204Z01 „Frankfurt(Oder) – Rzepin“
- 302.2205Z01 „Guben – Gubin“
- 302.2206Z01 „Forst(Lausitz) – Tuplice“
- 302.2207Z01 „Horka Gbf – Wegliniec“
- 302.2208Z01 „Görlitz – Zgorzelec“
- 302.2209Z01 „Erleichterter Durchgangsverkehr (ÖVED) auf dem Streckenabschnitt Hagenwerder - Krezwina Zgorzelecka - Hirschfelde“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Tschechien
- 302.3000V01 „Befehl 1-9“
- 302.3000V02 „Befehl 21-95“
- 302.3000V03 „Wortlaute zum Auftrag 95.95“
- 302.3202Z01 „Ebersbach(Sachs) – Rumburk“
- 302.3203Z01 „Sebnitz(Sachs) – Dolni Poustevna“
- 302.3204Z01 „Bad Schandau – Decin“
- 302.3205Z01 „Cranzahl – Vejprty“
- 302.3206Z01 „Johanngeorgenstadt – Potucky“
- 302.3207Z01 „Zwotental – Kraslice“
- 302.3208Z01 „Bad Brambach – Vojtanov“
- 302.3209Z01 „Selb-Plößberg – As“
- 302.3210Z01 „Schirnding – Cheb“
- 302.3211Z01 „Furth iW – Ceska Kubice“
- 302.3212Z01 „Bayerisch Eisenstein“
- 302.3213Z01 „Zittau – Hradek nN“
- 302.3214Z01 „Großschönau(Sachs) – Varnsdorf“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Österreich
- 302.4201Z01 „Passau – Schärding“
- 302.4202Z01 „Simbach – Branau“
- 302.4203Z01 „Freilassing – Salzburg“
- 302.4204Z01 „Kiefersfelden – Kufstein“
- 302.4205Z01 „Mittenwald – Scharnitz“
- 302.4206Z01 „Griesen – Ehrwald“
- 302.4207Z01 „Pfronten-Steinach – Vils“
- 302.4208Z01 „Lindau – Lochau-Hörbranz“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken zur Schweiz
- 302.5001 „Konstanz – Kreuzlingen“
- 302.5002 „Schaffhausen“
- 302.5004 „Basel“
- 302.5005 „Basel Bad Rbf – Basel-Kleinhüningen Hafen“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Frankreich
- 302.6001Z98 „Neuenburg – Bantzenheim“
- 302.6202Z01 „Strasbourg – Kehl“
- 302.6203Z01 „Wörth – Lauterbourg“
- Außerkraftsetzung 302.6004Z98 „Winden – Wissembourg“
- 302.6204Z10 „Winden – Wissembourg“
- 302.6005Z98 „Saargemünd - Hanweiler-Bad Rilchingen“
- 302.6206Z01 „Saarbrücken – Forbach“
- 302.6007Z98 „Hemmersdorf – Bouzonville“
- 302.6008Z98 „Perl – Apach“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Luxemburg
- 302.7201Z01 „Igel – Wasserbillig“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit Belgien
- 302.8201Z01 „Aachen Süd - Abzw Hammerbrücke“
- 302.8202Z01 „Aachen West – Montzen“
Grenzüberschreitende Bahnstrecken mit den Niederlanden
- Außerkraftsetzung Ril 302.9001Z98
- 302.9201Z01 „Herzogenrath – Landgraaf“
- 302.9203Z01 „Kaldenkirchen – Venlo“
- 302.9204Z01 „Emmerich - Zevenaar Oost“
- Außerkraftsetzung Ril 302.9005Z98
- 302.9205Z01 „Gronau – Enschede“
- 302.9206Z01 „Bad Bentheim – Oldenzaal“
- 302.9207Z01 „Ihrhove - Bad Nieuweschans“
Eine vollständige Auflistung der Änderungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Synopsen.
Die Änderungen an der Richtlinie 302 werden gemäß §19 Abs. 6 ERegG am 16.09.2025 vorläufig in Kraft gesetzt.
Betriebserprobung „Digitaler Befehl“
Die Betriebserprobung wird weiterentwickelt und um eine bundesweit freiwillige Nutzung erweitert.
Die Neuherausgabe tritt zum 14.12.2025 in Kraft
Richtlinie 402.0305
Im Rahmen der Aktualisierung werden die Vorgaben der Dienstleistungsartenmixen (Abschnitt 5 und 7) konkretisiert und das dazugehörige Zuweisungsverfahren in Abschnitt 17 angepasst. Die genauen Anpassungen und die Begründung für die vorläufige Inkraftsetzung sind der entsprechenden Synopse zu entnehmen.
Die Aktualisierung wird gemäß § 19 Abs. 6 ERegG am 14.08.2025 vorläufig in Kraft gesetzt.
Ausnahme 241 zur Richtlinie 408
Die Aktualisierung der Ausnahme 241 ersetzt die Ausnahme 241 zur Richtliniengruppe 408.21 –27. Die Aktualisierung ist aufgrund des geänderten Befehlsvordruckes 408.2411V01 und geänderter ETCS-Funktionalitäten erforderlich.
Sie enthält folgende geänderte Richtlinie:
- 408.2654
Die nicht netzzugangsrelevanten Regeln der Richtliniengruppen 408.01-06 und 408.11-16 werden nicht länger als Teil der Ausnahme 241 veröffentlicht. Die Veröffentlichung dieser Regeln zur Information erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt auf der Internetseite der DB InfraGO AG.
Die aktualisierte Ausnahme 241 tritt zum 14.12.2025 in Kraft.
Ausnahme 249 zur Richtlinie 408
Aufgrund der Intervention eines Branchenverbandes erlässt die DB InfraGO AG die Ausnahme 249 zur Richtlinie 408. Diese beinhaltet eine Übergangsregelung bei der Anwendung des Nothaltauftrags und bei dem Einsatz von Buchstabiertafeln.
Die Ausnahme tritt zum 14.12.2025 in Kraft und wird zum 12.12.2026 außer Kraft gesetzt.
Richtlinie 481 „Bahnbetrieb; Telekommunikationsanlagen bedienen“
Verschiedene Richtlinien werden gemäß den Vorgaben der TSI/OPE angepasst. Von den Änderungen sind folgende Richtlinien betroffen:
- 481.0101
- 481.0103 / 483.0103A01
- 481.0202
- 481.0204
- 481.0205
- 481.0301
- 481.0302
Die Regelungen zum Nothalteauftrag und die Buchstabiertafeln werden zukünftig ausschließlich in den Richtlinien der 408 „Fahrdienstvorschrift“ geregelt. Somit entfallen die folgenden Richtlinien:
- 481.0101A01
- 481.0202A01
- 481.0204A04
- 481.0205A02
Die Änderungen treten zum 14.12.2025 in Kraft.
Die aktuell gültigen INB 2026 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 15.09.2025 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2026 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt: