Artikel: Stellungnahmeverfahren zur unterjährigen Änderung der Infrastrukturnutzungsbedingungen 2027 (12.12.2025-12.01.2026)
Wie mit der Kundeninformation vom 12.12.2025 bekannt gegeben, beabsichtigen wir die INB 2027 unterjährig zu ändern.
Die Änderungen umfassen:
Rahmenverträge
Die DB InfraGO AG plant die Einführung von Rahmenverträgen zum Netzfahrplan 2029 auf der Grundlage eines weiterentwickelten Vergabemodells. Die beabsichtigte Änderung enthält unter anderem in Ziffer 3.3.1 den Zeitplan von dem ersten Schritt der Erstellung sowie Marktkonsultation von neuen Vergabevorschriften bis zur Festlegung von Bezugslinien im Rahmenvertrag und die Nennung der Eckpunkte eines weiterentwickelten Vergabemodells.
Die Änderungen werden zum 12. Dezember 2025 gemäß § 19 Abs. 6 ERegG vorläufig in Kraft gesetzt. Weitergehende Ausführungen zur Begründung der unterjährigen Änderung entnehmen Sie bitte den Unterlagen im dazugehörigen Stellungnahmeverfahren (insb. der Synopse).
Die aktuell gültigen INB 2027 sowie die jeweils beabsichtigten Änderungen sind unter den nebenstehenden Links abrufbar.
Zugangsberechtigte haben bis zum 12.01.2026 die Möglichkeit zu den beabsichtigten Änderungen der INB 2027 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen erfolgen ausschließlich per E-Mail an folgende Adresse:
Stellungnahmen.zu.Nutzungsbedingungen@deutschebahn.com.
Die aktuell gültigen INB werden auf unserer Internetseite über folgenden Link zur Verfügung gestellt: